Neue Anträge für Freistellung für Betreuer von Jugendfreizeiten
Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
aus gegebenen Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass es für die Freistellung für Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit neue Anträge gibt.
Anbei ein kurzer Hinweis zur Verfahrensweise. Mehr Informationen findet Ihr unter folgendem Link:
http://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/
Bitte teilt diese Information in Euren Verbänden.
„Bezahlte Freistellung für ehrenamtliches Engagement
Das Land M-V gewährt ehrenamtlich tätigen Personen ab 16 Jahren in den Aufgaben der §§ 2 bis 5 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes M-V für die pädagogische Leitung oder Begleitung von Ferienlagern, Jugendfreizeiten, internationalen Jugendbegegnungen und Kinderbetreuung bei Familienfreizeiten sowie für Seminare der Jugendbildung und für Aus- und Fortbildungslehrgänge (Gruppenleiterschulungen) auf Antrag bezahlte Freistellungen (max. fünf Werktage) pro Kalenderjahr. Die Freistellung Ehrenamtlicher ist in Mecklenburg-Vorpommern geregelt gem. § 8 Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 7. Juli 1997 und Freistellungsverordnung vom 27. Januar 1998.
Hinweis: Eine Kopie des Freistellungsantrages der Mitarbeiter/in ist dem Antrag auf Arbeitsentgelterstattung beizulegen.“
Antragsunterlagen im Download unter Jugendfeuerwehren